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Strafbar: Behinderung von Einsatzkräften durch GafferWenn es auf der Autobahn kracht, ist es keine Seltenheit, dass andere Autofahrer anhalten. Doch nicht etwa um zu helfen, sondern um zu schauen und zu fotografieren. Ein solches Verhalten ist kein Kavaliersdelikt: Wer Rettungsarbeiten behindert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro bis sogar 5.000 Euro rechnen. Hierbei können Gaffer auch in Haft genommen werden. |