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Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff gilt weiterNach dem Entwurf des Energiesteuergesetzes, den das Bundeskabinett beschlossen hat, bleibt die Steuerermäßigung auf Erdgas als Kraftstoff bis 2020 bestehen, die Ermäßigung für Flüssiggas wird nicht verlängert. Die Entscheidung des Bundeskabinetts gibt der Autoilindustrie und der Gaswirtschaft den Vertrauensschutz und die Investitionssicherheit. |