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Verkehrsrecht Standspur als Fahrstreifen

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Standspur als Fahrstreifen

Ziel ist es, den Verkehr in Zeiten der Spitzenbelastung flüssig zu halten und staubedingte Unfälle zu verhüten. „Die Neuregelung bedeutet auf keinen Fall die generelle Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen,“ betont die Deutsche Verkehrswacht (DVW). „Im Regelfall bleibt die Standspur für den normalen Straßenverkehr tabu.“

Im Rahmen der Neuregelung wurden neue Verkehrszeichen eingeführt, die den Beginn und das Ende der Seitenstreifen-Nutzung markieren, sowie ein weiteres, das die Fahrer aufFordert, den Seitenstreifen wieder zu räumen. Auf diesen neuen blauen Schildern symbolisieren weiße Pfeile jeweils eine Fahrspur. Der äußerste rechte Pfeil ist durch einen weißen Balken von den anderen abgegrenzt und markiert den Seitenstreifen. Ist er rot durchgestrichen, darf die Seitenspur nicht mehr befahren werden. Nur, wo die neuen Zeichen aufgestellt sind, darf der Seitenstreifen überhaupt genutzt werden.

Auf freigegebenen Seitenspuren gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei rechten Fahrstreifen. Nur wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, darf auf dem Standstreifen schneller - maximal km/h 20 - als auf den anderen Spuren gefahren und überholt werden.

Von den Autofahrern erFordert die Freigabe der Standspur ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl: So ist vor allem an Ab- und Auffahrten äußerste Vorsicht geboten. Außerdem muss mit liegengebliebenen Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen gerechnet werden. Wo die Sonderfahrspur endet, muss gemäß dem Reißverschluss-System eingefädelt werden.Auf Seitenstreifen, die nicht mit den neuen Verkehrsschildern gekennzeichnet sind, also im Normalfall, bleibt alles wie gehabt:

  • Die Seitenspur muss für Rettungsfahrzeuge, Polizei und Feuerwehr als Zufahrtsweg frei bleiben.
  • Auf dem Seitenstreifen darf man nur dann anhalten, wenn es aufgrund einer Panne oder eines Unfalls unvermeidbar ist. Wenn das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, sollte man versuchen, den nächsten Park- oder Rastplatz zu erreichen.
  • Bleibt ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen liegen, sollte es so weit wie möglich abseits der Fahrbahn abgestellt werden. Wichtig: Alle Insassen aussteigen lassen - am besten zur Beifahrerseite - und hinter den Schutzplanken auf Hilfe warten!
  • Die Pannen- oder Unfallstelle ist mit Warnblink-Anlage und Warndreieck abzusichern, bei Dunkelheit am besten zusätzlich mit Standlicht. Das Warndreieck sollte mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Alle Wege, auch zur nächsten Notrufsäule, möglichst hinter den Schutzplanken zurücklegen.


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