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Sonderrechte für Polizei, Feuerwehr, Müllautos und PostInstitutionen, die wie Polizei, Rettungsdienste oder Feuerwehr so genannte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, sind im Einsatz von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) weitgehend befreit. Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren den Einsatzfahrzeugen das Wegerecht. |