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Sonderkündigungsrecht nach PrämienerhöhungAutofahrer können auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Wer den Kündigungstermin 30. November 2010 verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance. außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen Kfz-Versicherung sich zum 01. Januar 2011 erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. |