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Sonderkündigung der Kfz-Versicherung bei BeitragserhöhungWer den Kündigungstermin 01. Dezember 2008 für den Wechsel seiner Kfz-Versicherung verschwitzt hat, dem bietet sich eine 2. Chance zur Kündigung. Hat der Versicherer den Beitrag auch nur um 1 Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zu wechseln. |