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Verkehrsrecht
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Schweiz: Drastische Strafen für Raser
Rasern drohen laut ADAC in der Schweiz drastische Strafen. Bereits seit dem 01. Januar 2013 sind im Rahmen des so genannten Via Sicura-Programms verschärfte Strafen in Kraft getreten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen. In Folge dessen wurde auch der "Rasertatbestand" eingeführt. Dafür ist als Sanktion ausschließlich eine nur in der Schweiz vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal 4 Jahren vorgesehen. Für die Ahndung sind grundsätzlich die einzelnen Kantone zuständig.
Als "Raser" gilt man in der Schweiz, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung
überschreitet. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden. Hierfür ist eine gerichtliche Anordnung erforderlich. Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es nicht. Allerdings: Im Falle einer Verurteilung wird die beschuldigte Person sofern sie die Haft nicht antritt in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben, was gegebenenfalls bei Wiedereinreise oder beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann. Quelle: ADAC |