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Schneeketten

Doch ein Zusatzschild kann diese Vorschrift erweitern und auch das Fahren mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen erlauben. Die Weiterfahrt nur mit Sommerreifen ist nicht erlaubt.

Dieses Verkehrszeichen gilt auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb! An diesen müssen an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten angelegt werden. Ein Verstoß kostet 20 Euro Verwarnungsgeld.



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