Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
28.11.2024, 18:03 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Verkehrsrecht Schnee im Mai - Keine Probleme mit Sommerreifen

Auto & Recht


Schnee im Mai - Keine Probleme mit Sommerreifen

Die Temperaturen sind derzeit leider nicht ganz so, wie man sie für den Mai erwartet, und in höheren Lagen der Mittelgebirge sowie in den Alpen hat es sogar wieder geschneit. Die meisten Autofahrer sind jedoch schon mit Sommerreifen unterwegs, viele davon wollen am kommenden Wochenende in ihren Pfingsturlaub starten oder kommen daraus zurück und befürchten rechtliche Probleme aufgrund der Winterreifenverordnung.

Laut ADAC sind Befürchtungen jedoch weitgehend unbegründet: In Österreich gilt die Verpflichtung, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit entsprechender Bereifung unterwegs zu sein, grundsätzlich nur vom 01. November bis zum 15. April. In Italien gilt diese Verpflichtung für viele einzelne Strecken, endet jedoch auch jeweils am 15. April.

In Deutschland muss die Bereifung ganzjährig den Straßenverhältnissen angepasst sein, das heißt Winterreifen auf verschneiten Straßen selbst Ende Mai. Aber die Polizei hat natürlich einen entsprechenden Ermessensspielraum. Ein Bußgeld riskiert jetzt wohl nur der, der mit Sommerreifen trotz Schneematsch viel zu schnell unterwegs ist; denn die Verpflichtung, sein Tempo den Verhältnissen anzupassen, gilt unabhängig von der Beschilderung.

Die Kaskoversicherung kann ihre Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit – also viel zu hohem Tempo oder abgefahrenen Reifen – verweigern. Wer also bei der Fahrt ins Wochenende vom Schnee überrascht wird, hat bei vorsichtiger und besonnener Fahrweise trotz Sommerreifen nichts zu befürchten.

Quelle: ADAC


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Bei Schnee keine Strafzettel
Bundesregierung plant Änderung der StVO bei Eis und Schnee

Lesen Sie mehr aus dem Resort Verkehrsrecht