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Recht Schadenregulierung - Unfall im Ausland

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Schadenregulierung - Unfall im Ausland

Nicht jeder hat schöne Erinnerungen an die zu Ende gegangenen Ferien: Wer einen Verkehrsunfall hatte, noch dazu im Ausland, dem sind Urlaubsfreuden durch die Aussicht auf langwierige Schriftwechsel mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung schnell vergällt. Der ADAC hat Tipps zusammengestellt, wie man schnell an sein Geld kommt:

Für Unfälle innerhalb der Europäischen Union (EU), in Liechtenstein, Island oder Norwegen gilt seit Jahresbeginn die vierte EU-Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie für Schadenregulierung. Danach vermittelt eine zentrale Auskunftsstelle die Anschrift des deutschen Schadenregulierungsbeauftragten, der den Fall für die ausländische Versicherung des Unfallgegners regelt (Tel. 0 18 02 50 26, FAX 040/33 96 54 01). Benötigt werden dazu Herkunftsland und Kennzeichen des Unfallgegners sowie das Datum des Unfalls. Geschädigte können so ihre Forderungen im Heimatland geltend machen und damit den Weg über einen ausländischen Anwalt und kostspielige Dolmetscher sparen. Zu beachten ist allerdings, dass für die Regulierung das ausländische Recht gilt.

Ist jedoch drei Monate nach der Schadenmeldung noch nichts passiert, macht die Entschädigungsstelle in Hamburg (Tel. 0 40/30 18 00) Druck auf die Säumigen. Wenn nach zwei weiteren Monaten immer noch keine Reaktion erfolgt ist, reguliert die Entschädigungsstelle den Schaden.

Bei Personenschäden allerdings empfehlen Experten, direkt mit der ausländischen Assekuranz zu verhandeln. Denn oft gibt es in den Nachbarländern mehr Schmerzensgeld, dafür werden bei Sachschäden deutliche Abstriche gemacht.

In jedem Fall gilt: Je besser der Unfall und die Kosten dokumentiert sind, desto schneller kommt man an sein Geld.


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