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Schaden mit Einkaufswagen ist ein Fall für die Kfz-VersicherungAuch Schäden mit einem Einkaufswagen sind ein Fall für die Kfz-Versicherung. Grundsätzlich und ausschließlich sei die Kfz-Versicherung für alle Schäden zuständig, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Der Schutzbereich sei also bewusst weit gefasst und beziehe auch solche Be- und Entladevorgänge mit einem Einkaufswagen ein. |