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Rom-II-Verordnung: Unfall im AuslandDass bei Verkehrsunfällen im Ausland die Schadenabwicklung nicht nach dem Recht des Wohnsitzlandes des Unfallopfers durchgeführt wird, ist nach Ansicht des ADAC unbefriedigend. Auch die im Januar 2009 in Kraft getretene Rom-II-Verordnung, die regeln soll, welches nationale Recht bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen im Ausland gelten soll, lässt einige Wünsche offen. |