Vordersitz-Schonbezüge ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) können Airbags im Auto blockieren, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) jetzt vom TÜV Rheinland/Berlin/Brandenburg erfuhr.
Hintergrund: Immer mehr Hersteller rüsten ihre Fahrzeuge mit Seitenairbags aus. Damit diese in einer Crashsituation richtig funktionieren können, müssen Schonbezüge auf das jeweilige Fahrzeugmodell abgestimmt sein. Andernfalls ist nicht gewährleistet, dass die Bezüge beim Auslösen von Airbags in den Sitzen an der richtigen Stelle aufreißen. Die Schutzbezüge dürfen auch nicht die Sitzverstellung behindern, und sie müssen aus schwer entflammbaren Materialien bestehen, Fordert der TÜV. Käufer sollten unbedingt auf das ABE-Zeichen achten und auf einer ausführlichen Montageanleitung bestehen.
Nach Beobachtungen des ARCD werden im Internet, in manchen Autoshops und auf Straßenmärkten immer wieder Schonbezüge angepriesen, die universell "für alle Fahrzeuge" passen sollen, was natürlich gefährlicher Unsinn ist. Statt auf solche Billig-Angebote hereinzufallen, sollten sich Autofahrer, so der Rat der ARCD-Verkehrsexperten, von ihrer Fachwerkstatt beraten lassen, welche Schonbezüge die Zulassung des Herstellers besitzen und wie sie sachgerecht montiert werden.