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Restalkohol: Gefahr für Sicherheit und FührerscheinRestalkohol wird noch immer von vielen Autofahrern als Risiko unterschätzt. Gerade jetzt zur Karnevalszeit sollten sie wissen: Übermüdung und der Kater am Morgen danach beeinflussen das Reaktionsvermögen. Bereits bei 0,3 Promille Blutalkohol gilt: Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler macht, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. |