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"Regelmäßiger Fahrzeug-Standort" bestimmt Zulassung und VersteuerungWer sein Auto in Deutschland zugelassen hat, den Wagen aber überwiegend im Ausland bewegt, ist grundsätzlich zu einer Ummeldung verpflichtet. Die Zulassung und Versteuerung müsse immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird. Keine Rolle spielt hingegen der heimische oder ausländische Wohnsitz des Fahrzeughalters. |