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Räum- und Streupflicht von Städten: Kein Rechtsanspruch
Die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt nicht immer und überall. Daher müssen Autofahrer laut ADAC Geschwindigkeit und Fahrweise unbedingt den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anpassen. Außerorts besteht eine Räum- und Streupflicht nur bei besonders gefährdeten und gefährlichen Fahrbahnstellen. Auf Rad- und Gehwegen existiert sie nicht.
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