Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Räum- und Streupflicht von Städten: Kein RechtsanspruchDie Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt nicht immer und überall. Daher müssen Autofahrer laut ADAC Geschwindigkeit und Fahrweise unbedingt den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anpassen. Außerorts besteht eine Räum- und Streupflicht nur bei besonders gefährdeten und gefährlichen Fahrbahnstellen. Auf Rad- und Gehwegen existiert sie nicht. |