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Verkehrsrecht Punktereform: Kompromiss-Vorschlag von Bund und Ländern

Auto & Recht


Punktereform: Kompromiss-Vorschlag von Bund und Ländern

Die neue Punktereform kann voraussichtlich zum 01. Mai 2014 in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat sich gestern in Berlin auf einen Kompromiss-Vorschlag verständigt, der noch von beiden Kammern verabschiedet werden muss. Der ADAC begrüßt die jetzt gefundene Einigung und geht davon aus, dass der weitest reichenden Änderung des seit über 50 Jahre geltenden Punktsystems nichts mehr im Weg steht.

Der Kompromiss sieht vor, dass auch nach der Reform ein freiwilliger Punkteabbau möglich ist. Verkehrssünder, die nach dem neuen Recht nicht mehr als fünf Punkte haben, können freiwillig an einem etwa 400 Euro teuren Fahreignungsseminar teilnehmen und bekommen einen Punkt erlassen. Wenn noch nach altem Recht ein Aufbauseminar oder die verkehrspsychologische Schulung freiwillig absolviert wird, ist ein Rabatt von bis zu vier Punkten bei der Umstellung zu berücksichtigen. Punkte durch freiwillige Seminarteilnahme können nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden. Deshalb lohnt es sich unbedingt, die bereits bestehenden Möglichkeiten eines Punkteabbaus zu nutzen.

Positiv bewertet der ADAC ferner, dass mit der Neuregelung die Tilgungshemmung abgeschafft wird: Neue Verstöße führen dann nicht mehr zur Fristverlängerung bestehender Einträge. Auch die Beschränkung des Registers auf Verstöße, die unmittelbar der Verkehrssicherheit schaden, ist sinnvoll: Zukünftig wird es beispielsweise für das verbotene Einfahren in die Umweltzone keine Punkte mehr geben. Dafür werden als Ausgleich für den Punktewegfall die Bußgelder angehoben.

Quelle: ADAC


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