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Porsche SE bekräftigt Absicht zur Einlegung einer NichtzulassungsbeschwerdeNach Auswertung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. Februar 2012 bekräftigt die Porsche SE ihre Absicht, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. In diesem Zusammenhang erklärt Prof. Ferdinand K. Piëch: "Eine Pflichtverletzung meinerseits kann ich – auch nach Durchsicht des Urteils des OLG Stuttgart – nicht sehen. Das OLG schätzt die Situation meines Erachtens nicht zutreffend ein." |