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Polizisten-Beleidigung oder Meinungsfreiheit? - UrteilNennt ein Autofahrer einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle "Wegelagerer", so erfüllt dies nicht zwangsläufig den Tatbestand der Beleidigung. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich unter Umständen um eine Kritik an einer polizeilichen Maßnahme. |