Zahlreiche Kfz-Versicherer verschicken ihre Beitragsrechnungen für das nächste Jahr erst Anfang Dezember. Oft verteuert sich die Police erheblich, da anders kalkuliert wird oder Regional- und Typklassen neu eingeteilt sind. Die gute Nachricht: Die betroffenen Fahrzeughalter können trotz des verpassten Stichtags 30.11. zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Was viele Versicherte nicht wissen: Neben dem bekannten Datum gibt es weitere Anlässe, die eine Kündigung erlauben.
In folgenden Fällen darf der Versicherte unabhängig vom 30.11. kündigen:
- der Versicherer erhöht die Beiträge
- sein Fahrzeug wird in eine teurere Typklasse eingeteilt und somit der Beitrag erhöht
- sein Fahrzeug wird in eine teurere Regionalklasse eingeteilt und somit der Beitrag erhöht - anlässlich eines Schadens
- bei Verkauf oder Stilllegung eines Fahrzeugs
- beim Neukauf eines Fahrzeugs