Wer mit dem Auto die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine besuchen möchte, sollte im Falle eines Unfalls über die jeweils geltenden Bestimmungen informiert sein. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps und Informationen zusammengestellt.
Generell gilt nach einem Unfall: sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Außerdem sollten unbedingt Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und Anschrift notieren und die Unfallstelle fotografieren. Darüber hinaus rät der Club, keine fremdsprachigen Schriftstücke zu unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich ist. Der Europäische Unfallbericht und eine Grüne Versicherungskarte mit den Geltungsbereichen Polen und Ukraine sollten in jedem Fahrzeug vorhanden sein.
Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht (auch in polnischer Sprache) gibt es in den ADAC Geschäftsstellen oder im ADAC online-Shop. Bei Personenschäden in Polen sind Rettung und Polizei (unter 112) zu verständigen, die ein amtliches Protokoll erstellen. Auch Sachschäden müssen polizeilich aufgenommen werden. Um das beschädigte deutsche Fahrzeug besichtigen zu können, ist die jeweilige polnische Versicherung zu verständigen.
Für eine Einreise in die Ukraine ist eine Kfz-Versicherung mit Geltungsbereich Ukraine zwingend erForderlich. Bei der Grenzkontrolle muss diese Versicherung nachgewiesen werden. Dies kann mit Hilfe der Grünen Versicherungskarte (mit Eintrag des Länderkürzels "UA") erbracht werden.
In der Ukraine ist jeder Verkehrsunfall der Polizei (unter 102 oder 112) zu melden. Die Unfallaufnahme erfolgt durch Beamte der staatlichen Kraftfahrzeuginspektion. Ins Protokoll werden die wichtigsten Angaben über das Unfallgeschehen aufgenommen. Die Besichtigung des Unfallorts wird protokolliert und eine genaue Skizze erstellt. Das Unfallprotokoll hat auch rechtliche Bedeutung, da darin der Unfallverursacher, an den Schadenersatzansprüche zu richten sind, genannt wird.