Giga-Trucks: Diese Fahrzeugkombinationen aus einer Sattelzugmaschine, einem Sattelanhänger und einem zusätzlichen Anhänger können 25 Meter lang sein, statt der bislang zulässigen 16,50 Meter. Auch sie dürfen derzeit zwar die gültige Grenze von 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht überschreiten, können aber dank der größeren Ladekapazität deutlich mehr leichte Transportgüter aufnehmen – bei optimaler Disposition am Ende also Lkw auf der Straße sparen. Weniger Lkw bedeuten einerseits Ersparnis an Fahr-Personal und Treibstoff, bedeuten auch weniger Verkehr auf den Straßen. Ungeklärt sind jedoch beispielsweise die Fragen, wie solche langen Fahrzeuge überhaupt enge Kurven in Städten oder in Kreisverkehren nehmen, wo sie parken können und wie das Zusammenspiel mit den anderen, schwächeren Verkehrsteilnehmern funktioniert.
Das Land Niedersachsen hat jetzt ein bis zum 31. Juli 2007 befristetes Pilotprojekt gestartet. In diesem werden diese langen Fahrzeugkombinationen per Ausnahmegenehmigung auf speziellen Strecken zugelassen, um Erfahrungen zu sammeln. Aufgrund der Tatsache, dass die Giga-Trucks nicht schwerer als andere sind, gibt es keine grundsätzlichen Bedenken, die Straßenabnutzung oder Standsicherheit von Brückenbauwerken betreffen.
Insgesamt werden nur wenige solcher besonders gekennzeichneten Fahrzeugkombinationen in Niedersachsen unterwegs sein. Gerade bei Überholmanövern sieht Roger Eggers von TÜV NORD Mobilität Umsicht und Aufmerksamkeit von Autofahrern gefragt: "Wegen der längeren Fahrzeuge sind auch längere Überholvorgänge notwendig. Man muss gerade auf zweispurigen Landstraßen also weit sehen können, um weder sich noch andere in Gefahr zu bringen." Überholt ein normal langer Sattelzug auf einer Autobahn einen solchen Mega-Truck, verlängert sich auch hier der Überholweg; Eggers: "Das muss man bedenken, wenn man sich schnell einem überholenden Lkw nähert und darauf vertraut, dass das Überholmanöver fast abgeschlossen ist."
In Städten sollten Radfahrer und Fußgänger besonders aufpassen. Die Fahrzeuge scheren weiter aus als normal lange Lkw oder Busse. "Wir sehen eine besondere Verantwortung bei den Fahrern dieser Mega-Trucks", so Roger Eggers. "Sie müssen besonders umsichtig und vorausschauend fahren, um weder sich noch andere zu gefährden. Daher begrüßen wir die Bedingungen, die an Fahrer geknüpft werden." Zu den Auflagen zählen, dass diese Sattelzüge nur Fahrer mit langjähriger Berufserfahrung lenken dürfen und auch nur nach eingehender Einweisung in das Fahrzeug und die besonderen ErFordernisse. Zudem darf der Fahrer keinen Eintrag im Verkehrszentralregister haben.