Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Parken von Wohnwagen auf öffentlichen StraßenWohnwagen-Besitzer dürfen ihr abgekoppeltes Gefährt nur kurze Zeit auf der Straße stehen lassen. Gemäß § 12 Absatz 3b der Straßen-Verkehrsordnung darf dort der Kfz-Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. |