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Parken in Umweltzonen ohne Umweltplakette?Wer ausgewiesene Umweltzonen unbefugt befährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro entrichten und erhält einen Eintrag (1 Punkt) im Flensburger Zentralregister. Doch jetzt werfen die von Kommunen zwecks Luftreinhaltung eingerichteten Umweltzonen neue rechtliche Fragen auf. Noch unentschieden ist, ob auch vorschriftsmäßig abgestellte Fahrzeuge von den Verkehrsbeschränkungen berührt sind. |