Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
28.11.2024, 17:21 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht OLG-Urteil: Rechtsunsicherheit in Sachen "Winterreifenpflicht"

Auto & Recht


OLG-Urteil: Rechtsunsicherheit in Sachen "Winterreifenpflicht"

Die durch das Urteil des OLG Oldenburg entstandene Rechtsunsicherheit in Sachen "Winterreifenpflicht" sollte nach Ansicht des ADAC so schnell wie möglich durch eine konkrete Formulierung beseitigt werden. Jedem Autofahrer muss deutlich werden, dass bei Eis, Schnee und Matsch Winter- oder Ganzjahresreifen größtmögliche Sicherheit bieten.

Einer generellen, zeitlich begrenzten Winterreifenpflicht, etwa von Oktober bis April, ohne speziellen witterungsbedingten Anlass, erteilt der ADAC eine klare Absage: Damit würden Autofahrer, die etwa in Gebieten wohnen, in denen der Winter nur eingeschränkt stattfindet und die bei typisch winterlichen Straßenverhältnissen auf Fahrten verzichten oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, nur unnötig zur Kasse gebeten. Ähnliches gilt für die Halter von Zweitwagen.

Gegen eine zeitlich terMINIerte generelle Winterreifenpflicht spricht auch, dass es sich dabei um eine Ausrüstungsvorschrift handeln würde, die auf ausländische Besucher nicht zuträfe. An die jetzt gültige Verhaltensvorschrift müssen sich hingegen auch Autofahrer aus anderen Ländern halten.

Unabhängig von dieser rechtlichen Diskussion empfiehlt der ADAC allen Autofahrern, die im Winter bei jedem Wetter mobil sein wollen, mit Winterreifen zu fahren. Dabei sollten nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Eine vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 mm reicht für Winterreifen nach Ansicht des Clubs nicht aus. Winterreifen sollten mindestens 4 mm Profiltiefe haben und nicht älter als 5 Jahre sein.

Quelle: ADAC


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Urteil: Schadensersatz bei Schlaglöchern
Urteil: In der Steuererklärung wird Arbeitsweg mit Routenplaner überprüft
Urteil: Parken auf Radwegen kann teuer werden
Urteil: Erwachsene Radfahrer fahren unerlaubt auf dem Gehweg
Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht