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Recht
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Ohne Winterreifen grob fahrlässig
Der ACE Auto Club Europa hat Kraftfahrer an den drohenden Verlust ihres Kaskoschutzes erinnert, wenn sie bei winterlichen Straßenverkehrs-Verhältnissen nur mit Sommerreifen unterwegs sind.
Eine Kaskoversicherung müsse in diesem Fall den Schaden am eigenen Auto wegen grober Fahrlässigkeit nicht bezahlen, erklärte der Club am Montag in Stuttgart. Für Schäden am anderen Fahrzeug komme dagegen die Haftpflichtversicherung auf. Der ACE kritisierte Unternehmen des Straßengüterverkehrs, weil sie ihre Fuhrparks häufig nur mangelhaft mit Winterreifen ausrüsten. Der volkswirtschaftliche Schaden sei immens, wenn sich Laster auf schneeglatter Fahrbahn querstellten und über Stunden die Autobahn blockierten, weil sie über keine Winterbereifung verfügten. |