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Neuregelung zum Führerscheinerwerb im SchüleraustauschZum 01.Juli 2011 ändert sich nach Angaben des ADAC die Anerkennungspraxis für minderjährige Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung für Pkw grundlegend: Wer das hier geltende Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllt, darf mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kein Auto fahren. Die neue Regelung gilt auch für ausländische Touristen unter 18 Jahren. |