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Auto News


Verkehrsrecht Neues Punktesystem ab 01. Mai 2014

Auto & Recht


Neues Punktesystem ab 01. Mai 2014

Am 01. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Die Kartei in Flensburg heißt künftig Fahreignungsregister und sieht insgesamt drei Maßnahmenstufen vor. Die sicherheitsgefährdenden Punkte verfallen bei der Umstellung nicht, sie werden lediglich in das neue System umgerechnet. Betroffene können jedoch nach wie vor durch die Teilnahme an einem Seminar Punkte abbauen. Wer bis zum 30. April 2014 einen entsprechenden Kurs besucht, kann je nach Punktestand sogar in eine niedrigere Maßnahmenstufe rutschen. Die Experten von TÜV SÜD erklären, wie es funktioniert und mit welchen Änderungen Verkehrsteilnehmer rechnen müssen.

Das neue Fahreignungsregister ist in vier Stufen eingeteilt. Bei einem Stand von bis zu 3 Punkten erfolgt lediglich die Vormerkung im Register. Die 3 darauffolgenden Stufen sind sogenannte Maßnahmenstufen. Bei 4 bis 5 Punkten erhalten Verkehrssünder eine Ermahnung, bei 6 bis 7 eine Verwarnung und bei 8 wird die Fahrerlaubnis entzogen. Um diese zurück zu bekommen, müssen Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegen. "Mithilfe einer MPU wird die Fahreignung festgestellt", erklärt Gerhard Laub, Fachlicher Leiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "Die Untersuchung ist eine Chance für den Betroffenen, zu zeigen, dass er eigene kritische Verhaltensweisen erkannt und verändert hat und damit das Punktekonto in Flensburg künftig leer bleibt."

Ab 01. Mai gilt das neue System. So werden beispielsweise bis zu 3 alte Punkte zu einem im neuen System, 8 bis 10 zu 4 oder 16 bis 17 zu 7. Neu ist auch, dass es nur noch bei sicherheitsgefährdenden Verstößen Punkte gibt. Fehlt an einem Auto zum Beispiel die Umweltplakette, muss der Halter nur eine Geldstrafe zahlen. Außerdem bedeutet die Umstellung auf das Fahreignungsregister längere Tilgungsfristen für Betroffene. So werden Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten, die mit 2 Punkten geahndet werden, nach 5 Jahren und Straftaten, die 3 Punkte nach sich ziehen, erst nach 10 Jahren getilgt. Die Tilgung ist neuerdings unabhängig von neuen Eintragungen.

TÜV SÜD bietet weiterhin Möglichkeit zum Punkteabbau

Fahrer, die aktuell maximal 8 Punkte haben, können noch bis 30. April 2014 bis zu 4 Punkte nach den bisherigen Regelungen abbauen und damit gegebenenfalls in eine günstigere Maßnahmenstufe rutschen. Auch im neuen Fahreignungsregister bleibt die Möglichkeit des freiwilligen Punkteabbaus bestehen. Betroffene mit maximal 5 Punkten können durch die Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. "Die Fahreignungsseminare ersetzen die bisherigen Aufbauseminare und kombinieren den verkehrspädagogischen mit dem verkehrspsychologischen Teil", erläutert Axel Uhle, Mitglied der Geschäftsführung bei der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH. "Von den obligatorischen vier Sitzungen finden zwei in einer Fahrschule statt. Bei den anderen beiden handelt es sich um Gespräche mit einem Verkehrspsychologen." Die psychologischen Gespräche können ab dem 01. Mai 2014 sowohl bei der TÜV SÜD Life Service GmbH als auch bei der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH durchgeführt werden.


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