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Neues Führerscheinrecht in DeutschlandMittlerweile sind die Änderungen des deutschen Führerscheinrechts, die sich aus der Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie der Europäischen Union (EU) ergeben, zwei Jahre in Kraft. Der AvD begrüßt das Bemühen der EU mit den neuen Regeln das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedener Führerscheinformulare in Europa beenden. Die Befristung der Geltung auf 15 Jahre ist aber aus Sicht des AvD unnötiger Bürokratismus. |