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Neue Winterreifenvorschrift in der StVOAb sofort regelt ein neuer Paragraph in der Straßenverkehrsordnung, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen in der Garage bleiben. Wer gegen die Winterreifenregelung verstößt, muss zukünftig mit 40 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. |