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25.11.2024, 00:39 Uhr

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Verkehrsrecht Neue Schilder für Tunnel

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Neue Schilder für Tunnel

Der Bundesrat hat einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zugestimmt.

"Nach den tragischen Unglücken in einigen Alpentunneln in den vergangenen Jahren ist auf internationaler und nationaler Ebene entschlossen gehandelt worden. Mit den geplanten neuen Verkehrszeichen, denen der Bundesrat zugestimmt hat, haben wir endlich eine einheitliche Beschilderung. Dies wird zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und der Tunnelnutzer beitragen", sagte BundesverkehrsMINIster Wolfgang Tiefensee dazu in Berlin.

"Im April führen wir neue Zeichen für Tunnel sowie Nothalte- und Pannenbuchten ein. Autofahrer müssen dann im Tunnel das Abblendlicht einschalten. An beschilderten Nothalte- und Pannenbuchten darf nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden. Das gefährliche Wenden in Tunneln wird mit 40 Euro und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister bestraft. Die neuen Vorschriften gelten ab April", so Tiefensee.

Zeichen 327 (Tunnel)

Zeichen 327 (Tunnel)

Zeichen 328 (Nothalte- und Pannenbucht)

Zeichen 328 (Nothalte- und Pannenbucht)


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