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Versicherung Neue Kfz-Versicherungs-Regeln

Versicherung


Neue Kfz-Versicherungs-Regeln

Deutschlands Autofahrer müssen sich auf neue Spielregeln in der Kfz-Versicherung einstellen. Ab 1. Oktober gelten nicht nur neue Typ- und Regionalklassen, sondern auch andere Tarifmerkmale und Schadenfreiheitsklassen. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen, die der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) seinen Mitgliedern empfiehlt, zusammengefasst.

Grundlage für die Berechnung ist dabei erstmals eine Dreijahresstatistik (statt bisher ein Jahr), sodass sich Schäden aus einem einmaligen Hochwasser wie beispielsweise 2002 in Dresden relativieren. Da die meisten Gesellschaften den jährlichen GDV-Empfehlungen folgen, kommt es vielfach zu neuen Versicherungsprämien.

Damit diese stabiler werden und sich die jährlichen Umstufungen reduzieren, wurde außerdem die Zahl der Typklassen verkleinert: in der Vollkasko um sechs, in der Teilkasko um sieben Klassen. In den Regionalklassen sinkt die Zahl der Vollkaskostufen um vier, die Teilkaskostufen erhöhen sich jedoch um zwei.

Überdies werden in der Kaskoberechnung erstmals die Tarifmerkmale Fahrleistung und Garage - gekoppelt an die Typklasse - berücksichtigt. So ist eine genauere Risikoeinschätzung und damit eine individuellere Prämienberechnung möglich.

Länger wird der Weg für die Versicherten aber bis zum niedrigsten Beitragssatz: Reichten in der Vollkasko früher 18 Jahre, bis sich der Beitragssatz auf 30 Prozent reduziert hatte, so empfiehlt der GDV jetzt - wie bei der Haftpflicht - 25 Jahre Schadensfreiheit. Umso wichtiger wird dabei der so genannte Rabattretter, den beispielsweise die ADAC-Auto-Versicherung für 25 Jahre Schadensfreiheit anbietet: Die Versicherten behalten trotz eines Schadens ihren günstigen Beitragssatz.

Laut GDV bleiben in der Haftpflicht zwei Drittel der Autos in der gleichen Typklasse. Extrembeispiele gibt es jedoch in der Kasko: Der neue Peugeot 206 CC 2.0 wird um zwölf Klassen in der Vollkasko preiswerter, für Fahrer des Golf IV 1.4 geht es um vier Teilkasko-Klassen nach oben.

Generell gilt: Genaues Rechnen und gegebenenfalls ein Versicherungswechsel zahlen sich aus. Bei den meisten Verträgen ist der 31. Dezember Kündigungstermin, bei einer Prämienerhöhung hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat.


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