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Verkehrsrecht Neu in 2014: Bußgeldkatalog und Punktesystem

Auto & Recht


Neu in 2014: Bußgeldkatalog und Punktesystem

2014 kommen auf alle Verkehrsteilnehmer und Reisende Änderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und Touristik zu. In Deutschland tritt ab dem 01. Mai 2014 ein neues Punktsystem in Kraft. Die Führerscheinentzugsgrenze liegt dann bei 8 Punkten, anstatt wie bisher bei 18 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.

Weitere Änderungen in 2014:

  • Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 01. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18 Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.
  • Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein.
  • Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
  • Schweiz: Hier gilt ab dem 01. Januar die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 01. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen worden. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 0,1.
  • Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden.
  • Bei 8 verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
  • Ab Juni ist es Händlern möglich, bei Rückgabe einer Onlinebestellung die Retourkosten dem Verbraucher anzulasten. Der Händler ist jedoch verpflichtet, seine Kunden vor Vertragsabschluss über dieses Verfahren zu informieren.
Quelle: ADAC


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