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Neu für Lkw-Fahrer: WeiterbildungspflichtVom 10. September 2009 an müssen Berufskraftfahrer mit Lkw-Führerschein alle 5 Jahre vom Führerhaus auf die Schulbank wechseln. Sie unterliegen ab sofort einer Weiterbildungspflicht. Auch Ersterwerber eines Lkw-Führerscheins müssen eine aufwändige Grundqualifikation durchlaufen, bevor sie Güter zu gewerblichen Zwecken befördern dürfen. |