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Mit Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung wechselnWer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen, damit am 01. Januar des Folgejahres ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Doch aufgepasst - es gibt ein paar Ausnahmen. |