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Auto News


Tipps Mit Licht fahren kann Leben schützen

Autoratgeber


Mit Licht fahren kann Leben schützen

Die so genannte dunkle Jahreszeit ist noch nicht vorbei. Autofahrer müssen nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch in den Randstunden des Tages besonders aufmerksam sein.

Der AvD empfiehlt, bei schlechten Sichtverhältnissen immer mit Licht zu fahren. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt vor, bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht das Abblendlicht einzuschalten. Beleuchtung am Fahrzeug ist auch bei Nebel, Schneefall und Regen Pflicht.

Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht unterwegs sein. Im Gegenverkehr ist ihre Silhouette oft nicht genau zu erkennen. Außerdem unterschätzen Autofahrer nicht selten das Beschleunigungsvermögen der Kräder.

Tagfahrlicht ist kein Ersatz bei schlechter Sicht

Die seit Februar 2011 in allen neuen PKW- und Transportertypen eingebauten Tagfahrleuchten ersetzen nicht das Abblendlicht bei Dunkelheit und schlechter Sicht. Das Tagfahrlicht ist nämlich meistens so geschaltet, dass am Heck des Autos kein Licht brennt. Der AvD weist darauf hin, dass deshalb die Fahrer in der Dämmerung und bei Nebel mit eingeschaltetem Tagfahrlicht nicht davon ausgehen können, ordnungsgemäß beleuchtet zu sein. Den Herstellern sollte deshalb im Rahmen der technischen Vorgaben der EU vorgeschrieben werden, dass mit dem Tagfahrlicht auch die Heckleuchten eingeschaltet werden, damit wird die fehlende Sichtbarkeit für andere Fahrer in einigen Situationen gebannt.

Bei Nebel Abstand halten und Geschwindigkeit reduzieren

Die Gefahr, die schlechte Sicht bei Nebel für den Kraftfahrer darstellt, wird oft unterschätzt. Die fehlende Orientierung an der nicht mehr sichtbaren Umgebung wird häufig durch dichtes Auffahren auf den Vordermann kompensiert. Fatal wird es, wenn man mit viel zu wenig Abstand den Rückleuchten des Vorausfahrenden folgt. Massenkarambolagen sind vorprogrammiert. Deshalb rät der AvD: Bei Nebel Geschwindigkeit reduzieren und Abstand halten!

Die Nebel-Schlussleuchte darf nach StVO übrigens erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet und dann nur höchstens Tempo 50 km/h gefahren werden. Nach Beobachtungen des AvD werden diese Vorgaben leider viel zu häufig ignoriert und die hohe Blendwirkung der Nebel-Schlussleuchte unterschätzt.

Nebelscheinwerfer hingegen dürfen auch bei Sichtweiten von mehr als 50 Metern und bei Schneefall oder starkem Regen eingeschaltet werden.

Licht-Automatik bei Nebel nicht benutzen

Bei Autos mit Licht-Automatik reagiert die Sensorik meist nicht auf Nebel und Schlechtwetter, das heißt, auch hier gaukeln beleuchtete Instrumente eingeschaltetes Licht vor, obwohl das Fahrzeug unbeleuchtet ist. Der AvD empfiehlt deshalb, bei Dämmerung und im Nebel das Licht immer von Hand einzuschalten und die Licht-Automatik in der Übergangszeit abzuschalten.

Achten Sie auf saubere Scheinwerfer und Scheiben

Gerade im Winter ist es wichtig, die durch die Straßenverhältnisse besonders schnell verschmutzten Scheinwerfer vor Fahrtantritt zu kontrollieren und zu säubern. Eine wirklich gute Sicht – ohne andere zu blenden – ist nur durch klare Scheinwerferscheiben möglich. Auch die eigene Sicht sollte durch regelmäßiges Reinigen der Scheibe – innen wie außen – verbessert werden. Sorgen Sie für eine funktionierende Scheibenwaschanlage und für Wischer, die keine Schlieren hinterlassen sowie für genügend Frostschutzmittel. Kratzen Sie vereiste Scheiben vor Fahrtantritt unbedingt frei. Man gefährdet nicht nur sich und andere, sondern riskiert auch seinen Kaskoversicherungsschutz.

Komfortlicht abschalten

Vorsicht bei strengem Frost bei modernen Autos mit "courtesy- oder coming-home"-Anlagen: Diese schalten das Licht ein, wenn man den Wagen zu oder aufschließt. Die Betriebsanleitung sagt, wie man diese Funktion bei strengem Frost abschalten kann, damit beim Kaltstart nicht unnötig Strom verbraucht wird.

Es ist außerdem empfehlenswert, elektronische Schlüssel in der warmen Hosentasche mitzunehmen, um die Sendebatterie der Fernentriegelung zu schonen.


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