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Verkehrsrecht Mit Kostüm hinters Steuer - Erlaubt?

Auto & Recht


Mit Kostüm hinters Steuer - Erlaubt?

Masken und Kostüme gehören zum Karneval wie Kamelle und Umzüge. Für verkleidete Autofahrer gibt es allerdings keine Narrenfreiheit.

Wer sich verkleidet hinters Steuer setzen möchte, muss darauf achten, dass sein Kostüm weder seine Sicht oder das Gehör beeinträchtigen; andernfalls droht ein Bußgeld von 10 Euro. Zudem muss der Fahrer sich trotz Verkleidung uneingeschränkt bewegen können. Der Schulterblick oder eine schnelle, unvermittelte Reaktion müssen genauso wie Lenken oder Einparken jederzeit ungehindert möglich sein. Wer nicht sicher ist, ob seine Kostümierung "fahrtauglich" ist, kann vor der Fahrt ein Probesitzen hinterm Steuer machen. Wenn Beweglichkeit, Reaktion oder Sicht eingeschränkt sind, bleibt das Auto im Sinne der eigenen Sicherheit zu Hause.

Ein eigenes Kapitel sind Masken und große Kopfbedeckungen: Wer als Monster, Affe oder mit einer anderen Vollmaske unterwegs ist, sollte sie beim Autofahren abnehmen. Pappnasen oder kleine Perücken hingegen stören in der Regel nicht.

Grundsätzlich ist es sicherer, dass Karnevalisten, die auf ihr Auto nicht verzichten wollen, ihre Verkleidung erst vor Ort anziehen, damit sie ungestört fahren können. Noch besser ist natürlich, an den tollen Tagen auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen.


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