![]() Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Mit Kostüm hinters Steuer - Erlaubt?Masken und Kostüme gehören zum Karneval wie Kamelle und Umzüge. Für verkleidete Autofahrer gibt es allerdings keine Narrenfreiheit. Wer sich verkleidet hinters Steuer setzen möchte, muss darauf achten, dass sein Kostüm weder seine Sicht oder das Gehör beeinträchtigen; andernfalls droht ein Bußgeld von 10 Euro. Ein eigenes Kapitel sind Masken und große Kopfbedeckungen: Wer als Monster, Affe oder mit einer anderen Vollmaske unterwegs ist, sollte sie beim Autofahren abnehmen. |