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Mercedes-Benz Profitraining erfüllt Berufskraftfahrer-QualifikationsgesetzBis September 2014 müssen sich alle Berufskraftfahrer des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs regelmäßig weiterbilden – so verlangt es das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz). Das neue Gesetz schreibt den Berufskraftfahrern vor, alle 5 Jahre eine Weiterbildung über die Dauer von jeweils 35 Pflichtstunden bei einer zertifizierten Ausbildungsstätte zu absolvieren. |