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Verkehr Maut für den Warnow-Tunnel

Verkehr


Maut für den Warnow-Tunnel

"Als erstes realisiertes F-Modell* in Deutschland nimmt der Warnowtunnel eine Pionierrolle ein", erklärte BundesMINIster Dr. Manfred Stolpe in der Hansestadt Rostock. "Eine allzeit gute und sichere Fahrt" wünschte er den Verkehrsteilnehmern anlässlich der Verkehrsfreigabe des 800 Meter langen Tunnelbauwerks unter der Warnow. Eingeladen hatten die Hansestadt Rostock als Baulastträger, die Warnowquerung GmbH & Co. KG als Konzessionsnehmerin und das Unternehmen Bouygues Travaux Publics. S.A. als Generalunternehmer.

Mit Inkrafttreten der ersten Mautverordnung für den Warnow-Tunnel am 12. Juni 2003 hatte Stolpe die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Mauterhebung bereits im Frühjahr geschaffen. Nach gut dreieinhalb-jähriger Bauzeit konnte er dieses bundesweit erste Betreibermodell nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, kurz F-Modell, dem allgemeinen Verkehr übergeben.

Nach dem F-Modell* können Tunnel, Brücken und Gebirgspässe im Zuge von Bundesfernstraßen von Privaten gebaut, betrieben und finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt über Gebühren der Verkehrsteilnehmer.Je nach privatwirtschaftlicher Rentabilität kann eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 20 Prozent der Baukosten berücksichtigt werden.

Der Warnow-Tunnel ersetzt die bisher an dieser Stelle verkehrende Fähre über die Warnow. Die Preise für die Durchfahrt durch den Tunnel mit einem Pkw liegen in der niedrigsten Tarifklasse zwischen 1,50 und 2,50 Euro. Der Betreiber hatte sich bereits im Vorfeld vertraglich gegenüber der Hansestadt Rostock verpflichtet, dieses Bauwerk privat zu errichten, 30 Jahre zu betreiben und das Projekt zu finanzieren.

Stolpe wertete die Verkehrsfreigabe als ein sehr positives Signal für künftige Betreibermodelle und als Beispiel dafür, dass sich Investitionen in Deutschland in derartige Projekte lohnten.

* F-Modell = Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz


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