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Info Maßnahmen gegen Lärm in Städten

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Maßnahmen gegen Lärm in Städten

Zwei Drittel der deutschen Bevölkerung fühlt sich durch Lärm belästigt. Eine EU-Richtlinie will Abhilfe schaffen und schreibt den Städten vor, bis Mitte 2007 Maßnahmen zur Verringerung des Lärms zu ergreifen. Aus Sicht des ADAC muss das Problem direkt an der Quelle bekämpft werden.

"Bei lärmmindernden Maßnahmen in den Städten ist nicht blinder Aktionismus angesagt, sondern ein wirksames nachhaltiges und verursachergerechtes Vorgehen", sagte Dr. Erhard Oehm, ADAC-Vizepräsident für Verkehr, anlässlich eines Fachgesprächs in Berlin, "Mobilität und Lärmminderung schließen sich dabei nicht aus".

Das Abrollgeräusch der Reifen auf der Straße ist bei Autos, die schneller als 30 bis 40 km/h fahren, die doMINIerende Lärm-Ursache. Leise Reifen und lärmarme Fahrbahnoberflächen ermöglichen eine Verringerung der Fahrgeräusche. Dagegen sind Straßenschäden, Risse in der Fahrbahnoberfläche und abgesunkene Kanaldeckel lärmtechnisch eine Katastrophe. Dringend notwendig ist deshalb die ständige Sanierung beschädigter Straßendecken.

Auch beim Fahren in niedrigen Gängen und mit hohen Drehzahlen entstehen störende Fahrgeräusche. Tempo 30 bringt daher nach Ansicht des ADAC keine bedeutende Reduzierung des Verkehrslärms. Nicht sinnvoll sind aus den gleichen Gründen Straßenrückbau oder Pförtnerampeln.

Ein wesentlicher Rückgang der Lärmbelastung sollte durch intelligente Verkehrsplanung erreicht werden. Der Verkehr muss auf leistungsfähigen und attraktiven Hauptstraßen gebündelt werden, um die Wohngebiete zu entlasten und Schleichverkehr durch Nebenstraßen uninteressant zu machen. Stetiger, fließender Verkehr verursacht weniger Lärm als häufiges Beschleunigen und Abbremsen.

Bei der Typzulassung neuer Fahrzeugmodelle sollte der Gesetzgeber für eine strengere und realitätsnähere Lärmprüfung sorgen, um die lärmreduzierenden Möglichkeiten moderner Technik auszuschöpfen.

Aspekte der Lärmminderung müssen in der Bauplanung stärker berücksichtigt werden. An stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen sollten keine Wohnanlagen, sondern Gewerbeflächen entstehen. Zudem ist es zweckmäßig, Treppenhäuser und Sanitärräume zur lauten Straßenseite auszurichten, Schlaf- und Wohnräume dagegen zur leisen Rückseite.


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