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Verkehrsrecht Luxemburg und Niederlande: Neue Verkehrsbestimmungen

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Luxemburg und Niederlande: Neue Verkehrsbestimmungen

Autofahrer, die nach Luxemburg und in die Niederlande fahren, sollten unbedingt die neuen Verkehrsbestimmungen beachten. Seit diesem Sommer gelten dort einige neue Regeln. Der ADAC gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Luxemburg

In Luxemburg gilt: Navigationsgeräte dürfen nur noch an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Außerdem dürfen nur Freisprecheinrichtungen verwendet werden, bei denen der Fahrer beim Telefonieren beide Hände am Lenkrad halten kann. Außerhalb geschlossener Ortschaften (auf Autobahnen und Landstraßen) muss der Abstand zwischen 2 Kraftfahrzeugen mindestens 2 Sekunden betragen.

Im Großherzogtum gibt es zudem 2 neue Verkehrszeichen: Das Schild "Bereich mit eingeschränktem Verkehr", das es in Deutschland nicht gibt, bezeichnet Flächen, bei denen Fußgänger stets Vorrang haben und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen können. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Im Gegensatz zum "Verkehrsberuhigten Bereich" dürfen Kinder aber nicht auf der Straße spielen. Beim Verkehrszeichen "Fußgänger- und Fahrradüberweg" haben Fußgänger und Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern stets Vorrang, sofern sie die nötige Vorsicht walten lassen.

Niederlande

In den Niederlanden beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Kleintransporter mit einem leichten Anhänger jetzt 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Als leichte Anhänger gelten Wohnwagen, Faltwohnwagen, Pferdeanhänger und Anhänger für Umzüge. Wie für Lkw gilt für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t maximal 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen.

Außerdem ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt auf einem motorisierten Zweirad nicht mehr gestattet.

Quelle: ADAC


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