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Auto News


Reisen Lkw-Ferienfahrverbot

Reisen & Urlaub


Lkw-Ferienfahrverbot

Auch in diesem Jahr verhängen neben Deutschland einige europäische Länder auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Hauptreisezeit.

Deutschland

In Deutschland gilt ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen der Monate Juli und August von 7 bis 20 Uhr. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen sowie stark befahrene Bundesstraßen.

Österreich

In Österreich gilt nach Angaben des ADAC ein ganzjähriges Fahrverbot von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, sowie an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der zulässigen Gesamtgewichte des Lkw und des Anhängers mehr als 7,5 Tonnen beträgt. Diese Einschränkung wird nun durch eine Sonderregelung während der Sommermonate auf folgende Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:

  • Inntalautobahn (A 12): von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst an allen Samstagen vom 30. Juni bis 01. September von 9 bis 15 Uhr sowie am Freitag, 27. Juli, von 18 bis 22 Uhr
  • Brennerautobahn (A 13): von Innsbruck-Süd bis zur Grenze am Brenner an allen Samstagen vom 30. Juni bis 01. September von 9 bis 15 Uhr sowie am Freitag, 27. Juli, von 18 bis 22 Uhr

Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 30. Juni bis 08. September jeweils von 8 bis 15 Uhr auch auf folgenden Bundesstraßen:

  • Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
  • Ennstal-Bundesstraße (B 320)
  • Seefelder Bundesstraße (B 177)
  • Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
  • Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf

Von der Regelung unberührt und weiterhin gültig bleibt das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

Italien

In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 30. Juni bis 01. September von 7 bis 24 Uhr sowie am Freitag, 27. Juli, 16 bis 24 Uhr und am Freitag, 03. August, 16 bis 24 Uhr.

Quelle: ADAC


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