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Kurzzeitkennzeichen: Vorschriften verschärft

Für die Nummernschilder mit gelbem Feld sind die gesetzlichen Vorschriften verschärft worden. Ein Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten darf nur dann eingesetzt werden, wenn das Fahrzeug noch eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat. Seit Monatsbeginn gibt es Kurzzeitkennzeichen bei den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen nur, wenn zwei neue Bedingungen erfüllt sind.


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