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Kurierfahrer benötigen Zeugnis für Transport von GefahrgutVon Fahrern bei Kurier- und Paketdiensten und Co. wird bald ein "Extra-Zeugnis" gefordert, wenn sie kennzeichnungs-pflichtiges Gefahrgut transportieren. Ab 2007 fällt die entsprechende Befreiung für Chauffeure von Fahrzeugen unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht weg. |