An der Wirksamkeit einiger vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigter Partikelminderungs-Systeme (PMS) verschiedener Hersteller wurden Zweifel in der Öffentlichkeit geäußert.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat daraufhin die Nachprüfung verschiedener Systeme in Auftrag gegeben. Diese Überprüfung dauert noch an, die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Unabhängig hiervon wurde für einige Systeme des Herstellers GAT die Löschung der betroffenen Betriebserlaubnisse am 10.10.2007 vorgenommen.
Es handelt sich um folgende Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE):
- ABE Nr. 17 114
- ABE Nr. 17 117
- ABE Nr. 17 118
- ABE Nr. 17 070
- ABE Nr. 17 148
Die ABE-Nummer befindet sich auf dem Deckblatt der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder sofern ein Partikelminderungssystem bereits montiert wurde, in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22.
Um einer möglichen Verunsicherung in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken, weist das Kraftfahrt-Bundesamt daraufhin, dass diese Maßnahme die Betriebserlaubnis derjenigen Fahrzeuge, in denen ein Partikelminderungssystem mit einer der genannten Genehmigungsnummern montiert wurde, nicht berührt.
Quelle: KBA