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Sicherheit Kopfhörer auf dem Fahrrad - Gefahr im Straßenverkehr

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Kopfhörer auf dem Fahrrad - Gefahr im Straßenverkehr

Radfahren mit Headset: Musik im Ohr blendet Verkehrsgeräusche aus
Viele junge Radfahrer nehmen auf dem Weg zur Schule oder Uni bewusst oder unbewusst große Gefahren in Kauf: Sie tragen Kopfhörer oder Ohrstöpsel.
Radfahren mit Headset: Musik im Ohr blendet Verkehrsgeräusche aus

Viele junge Radfahrer nehmen auf dem Weg zur Schule oder Uni bewusst oder unbewusst große Gefahren in Kauf. Sie tragen Kopfhörer oder Ohrstöpsel und können so nur sehr eingeschränkt das Verkehrsgeschehen wahrnehmen. Das hat der ADAC bei einer groß angelegten Aktion in mehreren deutschen Städten herausgefunden. Von mehr als 7.300 beobachteten Schülern und Studenten ließen sich knapp 700 über Kopfhörer beschallen. Damit verhindert fast jeder zehnte junge Radfahrer, dass relevante Verkehrsgeräusche vollständig zu ihm durchdringen. Verkehrssituationen können so schwerer eingeschätzt, angemessene Reaktionen verzögert oder gar verhindert werden.

Daneben hat der ADAC überprüft, wie viele Radfahren mit ihrem Smartphone beschäftigt sind. Diese Zahl ist mit fast 160 deutlich geringer, zeigt aber, dass viele junge Menschen die Gefahr durch Ablenkung eklatant unterschätzen. Gerade weil Radfahrer im Gegensatz zu Autofahrern ungeschützt sind, sind vorausschauendes Fahren und Aufmerksamkeit besonders wichtig. Radfahrer benötigen die volle Konzentration für den Straßenverkehr und müssen jederzeit bremsen können. Beide Hände müssen am Lenker sein, um jederzeit auf Hindernisse reagieren zu können.

Beim Autoverkehr ist Ablenkung immer häufiger die Ursache für Verkehrsunfälle. Schätzungen gehen davon aus, dass jeder zehnte Verkehrsunfall mit Personenschaden durch Ablenkung verursacht wird. Dabei spielen nicht nur Handys eine Rolle: Auch Navigationsgeräte, laute Musik oder anregende Gespräche sowie einfache Tätigkeiten wie Essen, Trinken oder das Aufsetzen der Brille können die Aufmerksamkeit des Fahrers stören.

Verwarnungsgeld von 10 Euro

Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Der § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung StVO verbietet die Beeinträchtigung des Gehörs, etwa durch laute Musik. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu einem Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann sich ein Radfahrer dann machen, wenn es durch die musikalische Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein anderer verletzt.


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