Die richtige Sicherung von Kindern im Pkw ist ein wichtiges Anliegen des DVR, denn nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verunglückten im Jahr 2004 Kinder unter sechs Jahren zu 57% als Mitfahrer im PKW.
Eine Ursache für die starke Gefährdung von Kindern im Verkehr ist die mangelnde "Gurtdisziplin" der Eltern. Viele Kinder sind im Pkw gar nicht bzw. in nicht geeigneten Kinderrückhaltesystemen gesichert. Auch die falsche Handhabung der Sicherungssysteme wird bei Polizeikontrollen immer wieder festgestellt. Gerade bei alltäglichen Kurzstrecken wird auf die vermeintlich lästige Sicherung verzichtet. Doch das kann fatale Folgen haben, denn häufig finden - meist leichtere - Unfälle direkt im Wohnumfeld statt.
Die richtige Sicherung kann im Falle eines Unfalls für alle Insassen lebensnotwendig sein. Sie ist für Kinder, die kleiner und leichter als Erwachsene sind und spezielle Sicherungssysteme benötigen, besonders ernst zu nehmen.
Seit dem 09. Mai 2006 gilt die EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen. Deutschland geht jedoch bereits seit Jahren mit teilweise strengeren Vorgaben zur Kindersicherung über die MindestanForderungen der EU hinaus. Deshalb gilt in Deutschland weiterhin: Nur wer größer als 150 cm ist, darf einen Erwachsenengurt benutzen, obwohl dieser in anderen EU-Länder bereits ab 135 Zentimeter Körpergröße erlaubt sein kann. Auch die Verwendung von "gegen die Fahrtrichtung nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtungen" für Kinder auf dem Beifahrersitz ist in Deutschland bereits seit langem nur dann zulässig, wenn der Airbag für diesen Platz deaktiviert wurde.