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Kfz-Zulassung nur noch gegen Bankeinzug für Kfz-SteuerFahrzeugzulassungen gibt es ab 01. August 2005 nur noch mit der Unterschrift des Halters zum Bankeinzug der Kfz-Steuer. In einigen bayerischen Gemeinden dürfen außerdem keine Steuerzahlungen ausstehen. |