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Kfz-Steuerbefreiung bei Neuzulassung bis 30. Juni gesichertAutokäufer, die auf die Auslieferung ihres Neuwagens warten, sollten beim Händler darauf dringen, dass das Auto möglichst bis zum 30. Juni zugelassen werden kann. Alle neuen, zwischen dem 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Die rechtzeitige Zulassung verspricht aber noch einen weiteren Vorteil. |